Unser exklusiver Unterlagen-Service
Für deine Tätigkeit als Subunternehmer in Deutschland gelten klare gesetzliche Vorgaben. Wir sorgen dafür, dass du sie mühelos erfüllst – damit du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren kannst.
Mit wenigen Angaben erhältst du eine präzise, auf deinen Einsatz abgestimmte Übersicht aller erforderlichen Unterlagen.
Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Prozess: von der Beantragung über die Koordination bis zur laufenden Überwachung – alles aus einer Hand.
Dieser exklusive Service ist registrierten Partnern vorbehalten.
Transparent. Sicher. Zuverlässig.
Als Deutschlands einziger Full-Service-Anbieter unterstützen wir Subunternehmer aus Osteuropa bei wirklich allen Anforderungen für ihren Einsatz auf deutschen Baustellen. Deine Daten und Unterlagen behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich und gemäß DSGVO. Das garantieren wir dir.
Please login to continue
Drittstaatler benötigen für das Arbeiten in Deutschland eine Arbeitserlaubnis.
Um dir Stress mit Auftraggebern und dem Zoll zu ersparen, können wir schnell und unkompliziert prüfen, ob deine Mitarbeiter legal in Deutschland arbeiten dürfen.
Einfach Ausweispapiere hochladen und du erhältst von uns eine konkrete Auskunft.
Deine Anfrage wurde verschickt.
Danke für deine Anfrage.
Wir haben deine Unterlagen erhalten.
We faced problems while connecting to the server or receiving data from the server. Please wait for a few seconds and try again.
If the problem persists, then check your internet connectivity. If all other sites open fine, then please contact the administrator of this website with the following information.
TextStatus: undefined
HTTP Error: undefined
Some error has occured.
Deine erforderlichen Unterlagen
Auf der Baustelle mitzuführen:
Jede Person auf einer Baustelle in Deutschland muss einen gültigen Ausweis bzw. Aufenthaltstitel dabei haben. Außerdem muss die A1-Bescheinigung für EU-Bürger bzw. Arbeitserlaubnis für Drittstaatler vorgezeigt werden können.
Im Werkvertrag wirst du aufgefordert, deine Monteure entsprechend zu informieren.
Erforderliche für alle:
Als Subunternehmer – egal ob selbstständig oder mit Angestellten – musst du neben der A1-Bescheinigung auch deine Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug sowie die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vorlegen können. Für letzteres benötigst du deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Mit einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung beugst du finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse wirksam vor.
Mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse und Finanzamt vermeidest du, dass dein Auftraggeber Geld einbehalten kann.
Zusätzliche Pflicht für Subunternehmer mit Angestellten:
Wenn deine Mitarbeiter in Deutschland arbeiten, musst du eine schriftliche Meldung beim Zoll gemäß § 18 AEntG einreichen. Diese leitet der Zoll zum Datenabgleich an die zuständige Sozialkasse (SOKA) weiter (§ 20 AEntG und § 6 SchwarzArbG).
Gegebenenfalls musst du deinen Betrieb und deine Mitarbeiter bei der SOKA-Bau anmelden und entsprechende Bescheinigungen bereithalten.
Außerdem musst du die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nachweisen können.
Hinweis: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen „Solo-Selbstständigen“ und „Betrieben mit Arbeitnehmern“. Der Schutz auf einer Baustelle tätiger Arbeitnehmer erfordert zahlreiche Bescheinigungen, während ein Solo-Selbstständiger, der für sich selbst verantwortlich ist, weniger Nachweise vorlegen muss.
Bei der Zusammenarbeit mit weiteren Nachunternehmern gibt es zusätzliche Varianten.
Ausweisdokumente
Jeder, der aus einem europäischen Land auf einer Baustelle in Deutschland arbeitet, muss entweder einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Dies hat den Zweck der Identifikation und Kontrolle. Das Ausweisdokument ermöglicht es den deutschen Behörden, deine Identität festzustellen und erlaubt die Überprüfung deines Aufenthaltsstatus und deiner Arbeitsgenehmigung.
Nicht EU-Bürger (wie zum Beispiel Ukrainer) benötigen Visa, langfristige Aufenthaltsberechtigungen oder Ansässigkeitsbescheinigungen.
Gewerbeanmeldung / Handelsregister
Betriebshaftpflichtversicherung
SOKA-BAU Bescheinigung
Die SOKA-BAU ist in Deutschland die Sozialkasse für die Bauwirtschaft, die u. a. Urlaubsansprüche und betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten sichert. Eine Meldung bei der SOKA-BAU ist immer erforderlich, wenn ein Subunternehmer auf einer deutschen Baustelle angestellte Arbeitnehmer einsetzt.
Wichtig: Als Solo-Selbstständiger musst du dich nicht bei der SOKA-BAU melden.
Es gibt verschiedene Sozialkassen für spezifische Baugewerke in Deutschland:
- Die SOKA-BAU für Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
- Die SOKA-DACH für das Dachdeckerhandwerk
- Die SOKA-GERÜSTBAU für das Gerüstbauerhandwerk
- Die Malerkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
- Die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau EWGaLA für Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbau.
Die Regelungen der Sozialkassen sind komplex, unübersichtlich und fehleranfällig. Sie werden in Deutschland streng durchgesetzt und ihre Einhaltung regelmäßig geprüft. Verspätete Meldungen oder falsche Einstufungen führen schnell zu Nachforderungen. Darum unterstützen wir dich bei der korrekten Abwicklung vom ersten Status-Check bis zum Projektende. Erfahre hier mehr über unsere Dienstleistung.