Die wichtigsten Unterlagen
Als europäischer Subunternehmer musst du bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten verschiedene Unterlagen vorlegen können. Hier findest du alle Informationen über die Bescheinigungen und Dokumente die jeder Auftragnehmer aus dem europäischen Ausland benötigt, der in Deutschland arbeiten möchte.
Auf der Baustelle mitzuführen:
Jeder, der auf einer Baustelle in Deutschland tätig ist, muss einen gültigen Ausweis und die A1-Bescheinigung vorzeigen können. Im Werkvertrag wirst du aufgefordert, deine Monteure entsprechend zu informieren.
Erforderliche für alle:
Als Nachunternehmer, egal ob mit Angestellten oder selbstständig, musst du neben der A1-Bescheinigung auch deine Gewerbeanmeldung und die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vorlegen können. Dazu benötigst du auch deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Zusätzliche Pflicht für Nachunternehmer mit Angestellten:
Wenn deine Angestellten in Deutschland arbeiten, musst du eine schriftliche Registrierung beim Zoll gemäß § 18 AEntG einreichen. Dadurch leitet der Zoll eine Meldung an die zuständige Sozialkasse (SOKA) weiter, die dir daraufhin eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Neben diesem Dokument musst du zusätzlich eine Bescheinigung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorlegen können.
Hinweis: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen „Betrieben mit Arbeitnehmern“ und „Solo-Selbstständigen“. Der Schutz der auf einer Baustelle tätigen Arbeitnehmer erfordert zahlreiche Bescheinigungen, während ein Solo-Selbstständiger, der für sich selbst verantwortlich ist, weniger Nachweise vorlegen muss.
Ausweisdokumente
Jeder, der aus einem europäischen Land auf einer Baustelle in Deutschland arbeitet, muss entweder einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Dies hat den Zweck der Identifikation und Kontrolle. Das Ausweisdokument ermöglicht es den deutschen Behörden, deine Identität festzustellen und erlaubt die Überprüfung deines Aufenthaltsstatus und deiner Arbeitsgenehmigung.
A1-Bescheinigung
Die A1-Entsendebescheinigung ist ein Pflichtdokument! Die A1-Bescheinigung wird von den Sozialversicherungsträgern in deinem Heimatland ausgestellt und betrifft alle Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die grenzübergreifend in Deutschland arbeiten. Sie stellt sicher, dass du weiterhin den Sozialversicherungsgesetzen deines Heimatlandes unterliegst, und du musst deine Sozialbeiträge nicht doppelt abführen.
Es ist wichtig, die A1-Bescheinigung vom ersten Einsatztag bis zum Ende des Einsatzes mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Kurzfristig genügt der Antrag auf Erteilung einer A1-Bescheinigung zur Vorlage aus.
Gewerbeanmeldung
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Einsatzort innerhalb der EU frei zu wählen. Darum benötigst du keine extra Arbeitserlaubnis.
Um nachzuweisen, dass in deinem Fall die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, musst du die Gewerbeanmeldung aus deinem Heimatland vorlegen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Mit einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG bist du berechtigt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Du erhälst sie bei dem für dich zuständigen Finanzamt in Deutschland.
Damit der Auftraggeber die steuerfreie Rechnung annehmen darf, benötigt auch er eine Bestätigung vom Finanzamt nach § 13b UStG, die besagt, dass er steuerfreie Rechnungen von dir erhalten darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse wird nachgewiesen, dass keine Schulden bei der Krankenkasse in deinem Heimatland bestehen. Dieser Nachweis kann nur vom jeweiligen Versicherten selbst, beantragt werden und ist daher ausschließlich für ihn gültig.
SOKA-BAU Bescheinigung
Die SOKA-BAU ist in Deutschland die Sozialkasse für die Bauwirtschaft, die u. a. Urlaubsansprüche und betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten sichert. Eine Meldung bei der SOKA-BAU ist immer erforderlich, wenn ein Nachunternehmer auf einer deutschen Baustelle angestellte Arbeitnehmer einsetzt.
Wichtig: Als Solo-Selbstständiger musst du dich nicht bei der SOKA-BAU melden.
Es gibt verschiedene Sozialkassen für spezifische Baugewerke in Deutschland:
- Die SOKA-BAU für Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
- Die SOKA-DACH für das Dachdeckerhandwerk
- Die SOKA-GERÜSTBAU für das Gerüstbauerhandwerk
- Die Malerkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
- Die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau EWGaLA für Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbau.
Zusatzinformationen über die BG BAU
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauunternehmen und ihre Beschäftigten in Deutschland. Alle Betriebe in der Bauwirtschaft müssen Beiträge zahlen, die sich nach der Art der Tätigkeit, dem Gefährdungsrisiko und der Mitarbeiteranzahl richten.
Wenn du als ausländischer Subunternehmer länger als 24 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland arbeitest, musst du dich ebenfalls bei der BG BAU melden und Beiträge zahlen. Solange die 24 Monate noch nicht überschritten sind, besteht keine Mitgliedspflicht bei der BG BAU.