Unser exklusiver Unterlagen-Service
Für deine Tätigkeit als Subunternehmer in Deutschland gelten klare gesetzliche Vorgaben. Wir sorgen dafür, dass du sie mühelos erfüllst – damit du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren kannst.
Mit wenigen Angaben erhältst du eine präzise, auf deinen Einsatz abgestimmte Übersicht aller erforderlichen Unterlagen.
Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Prozess: von der Beantragung über die Koordination bis zur laufenden Überwachung – alles aus einer Hand.
Dieser exklusive Service ist registrierten Partnern vorbehalten.
Transparent. Sicher. Zuverlässig.
Als Deutschlands einziger Full-Service-Anbieter unterstützen wir Subunternehmer aus Osteuropa bei wirklich allen Anforderungen für ihren Einsatz auf deutschen Baustellen. Deine Daten und Unterlagen behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich und gemäß DSGVO. Das garantieren wir dir.
Auf der Baustelle mitzuführen:
Jede Person auf einer Baustelle in Deutschland muss einen gültigen Ausweis bzw. Aufenthaltstitel dabei haben. Außerdem muss die A1-Bescheinigung vorgezeigt werden können.
Im Werkvertrag wirst du aufgefordert, deine Monteure entsprechend zu informieren.
Erforderliche für alle:
Als Subunternehmer – egal ob selbstständig oder mit Angestellten – musst du neben der A1-Bescheinigung auch deine Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug sowie die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vorlegen können. Für letzteres benötigst du deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Mit einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung beugst du finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse wirksam vor.
Mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse und Finanzamt vermeidest du, dass dein Auftraggeber Geld einbehalten kann.
Zusätzliche Pflicht für Subunternehmer mit Angestellten:
Wenn deine Mitarbeiter in Deutschland arbeiten, musst du eine schriftliche Meldung beim Zoll gemäß § 18 AEntG einreichen. Diese leitet der Zoll zum Datenabgleich an die zuständige Sozialkasse (SOKA) weiter (§ 20 AEntG und § 6 SchwarzArbG).
Gegebenenfalls musst du deinen Betrieb und deine Mitarbeiter bei der SOKA-Bau anmelden und entsprechende Bescheinigungen bereithalten.
Außerdem musst du die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nachweisen können.
Hinweis: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen „Solo-Selbstständigen“ und „Betrieben mit Arbeitnehmern“. Der Schutz auf einer Baustelle tätiger Arbeitnehmer erfordert zahlreiche Bescheinigungen, während ein Solo-Selbstständiger, der für sich selbst verantwortlich ist, weniger Nachweise vorlegen muss.
Bei der Zusammenarbeit mit weiteren Nachunternehmern gibt es zusätzliche Varianten.
Ausweisdokumente
Jeder, der aus einem europäischen Land auf einer Baustelle in Deutschland arbeitet, muss entweder einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Dies hat den Zweck der Identifikation und Kontrolle. Das Ausweisdokument ermöglicht es den deutschen Behörden, deine Identität festzustellen und erlaubt die Überprüfung deines Aufenthaltsstatus und deiner Arbeitsgenehmigung.
Nicht EU-Bürger (wie zum Beispiel Ukrainer) benötigen Visa, langfristige Aufenthaltsberechtigungen oder Ansässigkeitsbescheinigungen.
Gewerbeanmeldung / Handelsregister
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Einsatzort innerhalb der EU frei zu wählen. Darum benötigst du keine extra Arbeitserlaubnis.
Wer auf eigener Gewerbeanmeldung in Deutschland tätig ist, muss dies gegenüber Auftraggebern eindeutig nachweisen. Der Gewerbeschein bestätigt, dass eine selbstständige Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet ist und rechtlich ausgeübt werden darf. Hier erfährst du mehr, wie wir dich bei der Gewerbeanmeldung unterstützen.
Bei Kapitalgesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug für viele Auftraggeber zusätzlich die Grundlage, um die Seriosität und Existenz eines Unternehmens zu prüfen. Er bestätigt, dass ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, und gibt Auskunft über zentrale Unternehmensdaten. Wie wir dich bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Registerangaben unterstützen, erfährst du hier.
Betriebshaftpflichtversicherung
Auf deutschen Baustellen ist eine ausreichende Absicherung von Sach- und Personenschäden unerlässlich für deine Projekte. Sie schützt dich – und damit auch deinen Auftraggeber – bei vor den finanziellen Folgen von Mängeln, Ausfall oder Verlust und ist deshalb für viele Auftraggeber Voraussetzung für die Zusammenarbeit.
SOKA-BAU Bescheinigung
Die SOKA-BAU ist in Deutschland die Sozialkasse für die Bauwirtschaft, die u. a. Urlaubsansprüche und betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten sichert. Eine Meldung bei der SOKA-BAU ist immer erforderlich, wenn ein Subunternehmer auf einer deutschen Baustelle angestellte Arbeitnehmer einsetzt.
Wichtig: Als Solo-Selbstständiger musst du dich nicht bei der SOKA-BAU melden.
Es gibt verschiedene Sozialkassen für spezifische Baugewerke in Deutschland:
- Die SOKA-BAU für Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
- Die SOKA-DACH für das Dachdeckerhandwerk
- Die SOKA-GERÜSTBAU für das Gerüstbauerhandwerk
- Die Malerkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
- Die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau EWGaLA für Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbau.
Die Regelungen der Sozialkassen sind komplex, unübersichtlich und fehleranfällig. Sie werden in Deutschland streng durchgesetzt und ihre Einhaltung regelmäßig geprüft. Verspätete Meldungen oder falsche Einstufungen führen schnell zu Nachforderungen. Darum unterstützen wir dich bei der korrekten Abwicklung vom ersten Status-Check bis zum Projektende. Erfahre hier mehr über unsere Dienstleistung.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Ohne gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) behält dein deutscher Auftraggeber 15 % deiner Vergütung ein – als Bauabzugssteuer gehen sie direkt ans Finanzamt verloren.
Dagegen bist du mit einer Freistellungsbescheinigung berechtigt, Rechnungen ohne Steueraufschläge auszustellen. Damit der Auftraggeber die steuerfreie Rechnung annehmen darf, benötigt auch er eine Bestätigung vom Finanzamt nach § 13b UStG, die besagt, dass er steuerfreie Rechnungen von dir erhalten darf.
Wir übernehmen die komplette Beantragung und kümmern uns auch um Verlängerungen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Auftraggeber in Deutschland müssen für alle auf ihren Baustellen eingesetzten Fachkräfte sicherstellen, dass sie kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert sind. Das gilt insbesondere für osteuropäische Subunternehmer.
Viele Auftraggeber arbeiten darum nur mit Unternehmen zusammen, die ihre rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen und ihre Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland korrekt abführen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse ist dafür der zentrale Nachweis. Diese Bescheinigung ist ausschließlich für den jeweiligen Versicherten gültig.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Viele Auftraggeber in Deutschland arbeiten nur mit Unternehmen zusammen, die ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts dient dabei als Nachweis, dass dein Unternehmen steuerlich registriert ist und seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.
Gerade bei ausländischen Subunternehmern ist sie in der Praxis ein wichtiger Bestandteil der Projektfreigabe. Fehlt dieser Nachweis, kommt es häufig zu Rückfragen, Verzögerungen oder im Einzelfall auch zu Zahlungseinbehalten durch Auftraggeber.
A1-Bescheinigung
Die A1-Entsendebescheinigung ist ein Pflichtdokument! Die A1-Bescheinigung wird von den Sozialversicherungsträgern in deinem Heimatland ausgestellt und betrifft alle Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die grenzübergreifend in Deutschland arbeiten. Sie weist nach, dass du den Sozialversicherungsgesetzen deines Heimatlandes unterliegst und alle Auflagen erfüllst. So musst du deine Sozialbeiträge nicht doppelt abführen.
Es ist wichtig, die A1-Bescheinigung vom ersten Einsatztag bis zum Ende des Einsatzes mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Kurzfristig genügt der Antrag auf Erteilung einer A1-Bescheinigung zur Vorlage aus.
Wie wir dich bei der A1-Bescheinigung unterstützen, erfährst du hier.
Bescheinigung über Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Dieses Gesetz schreibt einen gesetzlichen Mindestlohn vor, der auch für osteuropäische Fachkräfte gilt, die in Deutschland arbeiten (MiLoG). Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchenmindestlöhne. Diese können besonders im Baugewerbe deutlich höher als der allgemeine Mindestlohn ausfallen und sind verbindlich.
Bei Projekten auf deutschen Baustellen verlangen viele Auftraggeber einen Nachweis, der schriftlich bestätigt, dass deine Mitarbeiter nach den geltenden Vorgaben korrekt vergütet werden.
Hier erfährst du, wie wir dich unterstützen, damit du bei Kontrollen richtig vorbereitet bist.
Entsendemeldung beim Zoll
Bei Einsätzen auf deutschen Baustellen muss in der Regel vorab eine Entsendemeldung beim Zoll gemäß § 18 AEntG erfolgen. Sie zeigt den Einsatz ausländischer Unternehmen und Fachkräfte an und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Fehlt die Entsendemeldung oder ist sie unvollständig, drohen Baustopps, Bußgelder und in der Praxis häufig ein Zahlungsrückbehalt durch Auftraggeber.
Hier erfährst du, wie wir dich mit einer korrekten Meldung beim Zoll unterstützen.