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Jeden Tag sind wir für Sie erreichbar und werden uns sogar außerhalb der Bürozeiten kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Unterlagen-Service

Unser exklusiver Unterlagen-Service

Für deine Tätigkeit als Subunternehmer in Deutschland gelten klare gesetzliche Vorgaben. Wir sorgen dafür, dass du sie mühelos erfüllst – damit du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren kannst.

Mit wenigen Angaben erhältst du eine präzise, auf deinen Einsatz abgestimmte Übersicht aller erforderlichen Unter­lagen.

Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Prozess: von der Beantragung über die Koordination bis zur laufenden Überwachung – alles aus einer Hand.

Dieser exklusive Service ist registrierten Partnern vorbehalten.

Transparent. Sicher. Zuverlässig.

Als Deutschlands einziger Full-Service-Anbieter unterstützen wir Subunternehmer aus Osteuropa bei wirklich allen Anforderungen für ihren Einsatz auf deutschen Baustellen. Deine Daten und Unterlagen behandeln wir selbst­ver­ständlich streng vertraulich und gemäß DSGVO. Das garantieren wir dir.

Auf der Baustelle mitzuführen:

Jede Person auf einer Baustelle in Deutsch­land muss einen gültigen Aus­weis bzw. Aufenthalts­titel dabei haben. Außerdem muss die A1-Bescheini­gung vorgezei­gt werden können.

Im Werkvertrag wirst du aufgefordert, deine Monteure entspre­chend zu informieren.

Erforderliche für alle:

Als Subunternehmer – egal ob selbstständig oder mit An­ge­stell­ten – musst du neben der A1-Bescheinigung auch deine Gewer­beanmeldung bzw. den Handels­register­auszug sowie die Frei­stel­lungs­­be­scheinigung gemäß § 48b EStG vor­legen können. Für letzteres benötigst du deine Umsatz­steuer Identifi­ka­tions­nummer (USt-IdNr.).

Mit einer passenden Betriebs­­haft­pflicht­versicherung beugst du finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse wirksam vor.

Mit den Unbedenklich­keits­­bescheinigungen von Krankenkasse und Finanzamt vermeidest du, dass dein Auftraggeber Geld einbehalten kann.

Zusätzliche Pflicht für Subunternehmer mit Angestellten:

Wenn deine Mitarbeiter in Deutschland arbeiten, musst du eine schriftliche Meldung beim Zoll gemäß § 18 AEntG einreichen. Diese leitet der Zoll zum Datenabgleich an die zuständige Sozial­kasse (SOKA) weiter (§ 20 AEntG und § 6 SchwarzArbG).

Gegebenenfalls musst du deinen Betrieb und deine Mitarbeiter bei der SOKA-Bau anmelden und ent­sprechende Bescheini­gungen bereithalten.

Außerdem musst du die Einhaltung des Mindest­lohn­gesetzes (MiLoG) nachweisen können.

Hinweis: Grundsätzlich unter­scheidet man zwischen „Solo-Selbst­stän­digen“ und „Be­trie­ben mit Arbeitneh­mern“. Der Schutz auf einer Bau­stelle tätiger Arbeit­neh­mer erfordert zahl­reiche Beschei­nigungen, während ein Solo-Selbst­ständi­ger, der für sich selbst verantwortlich ist, weniger Nachweise vorlegen muss.

Bei der Zusammenarbeit mit weiteren Nachunternehmern gibt es zusätzliche Varianten.

Jeder, der aus einem europä­ischen Land auf einer Baustelle in Deutschland arbeitet, muss entweder einen Personal­ausweis oder Reisepass dabei haben. Dies hat den Zweck der Identifikation und Kontrolle. Das Ausweisdokument ermöglicht es den deutschen Behörden, deine Identität festzustellen und erlaubt die Überprüfung deines Aufenthaltsstatus und deiner Arbeitsgenehmigung.

Nicht EU-Bürger (wie zum Beispiel Ukrainer) benötigen Visa, langfristige Aufenthalts­berechtigungen oder Ansässigkeits­bescheinigungen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Einsatzort innerhalb der EU frei zu wählen. Darum benötigst du keine extra Arbeitserlaubnis.

Wer auf eigener Gewerbeanmeldung in Deutschland tätig ist, muss dies gegenüber Auftraggebern eindeutig nachweisen. Der Gewerbeschein bestätigt, dass eine selbstständige Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet ist und rechtlich ausgeübt werden darf. Hier erfährst du mehr, wie wir dich bei der Gewerbeanmeldung unterstützen.

Bei Kapitalgesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug für viele Auftraggeber zusätzlich die Grundlage, um die Seriosität und Existenz eines Unternehmens zu prüfen. Er bestätigt, dass ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, und gibt Auskunft über zentrale Unternehmensdaten. Wie wir dich bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Registerangaben unterstützen, erfährst du hier.

Auf deutschen Baustellen ist eine ausreichende Absicherung von Sach- und Personenschäden unerlässlich für deine Projekte. Sie schützt dich – und damit auch deinen Auftraggeber – bei vor den finanziellen Folgen von Mängeln, Ausfall oder Verlust und ist deshalb für viele Auftraggeber Voraussetzung für die Zusammenarbeit.

Wie wir dich bei Prüfung oder Abschluss einer passenden Betriebshaftpflicht unterstützen, erfährst du hier.

Die SOKA-BAU ist in Deutsch­land die Sozial­kasse für die Bauwirtschaft, die u. a. Urlaubs­ansprüche und betriebliche Altersversorgung für alle Be­schäf­tigten sichert. Eine Mel­dung bei der SOKA-BAU ist immer erforderlich, wenn ein Subunternehmer auf einer deutschen Baustelle angestellte Arbeitnehmer einsetzt.

Wichtig: Als Solo-Selbstständi­ger musst du dich nicht bei der SOKA-BAU melden.

Es gibt verschiedene Sozial­kassen für spezifische Bauge­werke in Deutschland:

  • Die SOKA-BAU für Bauhaupt­gewerbe und Baunebengewerbe
  • Die SOKA-DACH für das Dachdeckerhandwerk
  • Die SOKA-GERÜSTBAU für das Gerüstbauerhandwerk
  • Die Malerkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
  • Die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau EWGaLA für Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbau.

Die Regelungen der Sozialkassen sind komplex, unübersichtlich und fehleranfällig. Sie werden in Deutschland streng durchgesetzt und ihre Einhaltung regelmäßig geprüft. Verspätete Meldungen oder falsche Einstufungen führen schnell zu Nachforderungen. Darum unterstützen wir dich bei der korrekten Abwicklung vom ersten Status-Check bis zum Projektende. Erfahre hier mehr über unsere Dienstleistung.

Ohne gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) behält dein deutscher Auftraggeber 15 % deiner Vergütung ein – als Bauabzugssteuer gehen sie direkt ans Finanzamt verloren.

Dagegen bist du mit einer Freistellungsbescheini­gung berechtigt, Rech­nungen ohne Steueraufschläge auszustellen. Damit der Auftraggeber die steuerfreie Rechnung anneh­men darf, benötigt auch er eine Be­stä­tigung vom Finanzamt nach § 13b UStG, die besagt, dass er steuerfreie Rechnungen von dir erhalten darf.

Wir übernehmen die komplette Beantragung und kümmern uns auch um Verlängerungen. 

Erfahre hier, wie du mit unserer Unterstützung sicherstellst, dass dein Geld vollständig und rechtssicher ausgezahlt wird. 

Auftraggeber in Deutschland müssen für alle auf ihren Baustellen eingesetzten Fachkräfte sicherstellen, dass sie kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert sind. Das gilt insbesondere für osteuropäische Subunternehmer.

Viele Auftraggeber arbeiten darum nur mit Unternehmen zusammen, die ihre rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen und ihre Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland korrekt abführen. Die Unbedenklichkeits­bescheinigung der zuständigen Krankenkasse ist dafür der zentrale Nachweis. Diese Bescheinigung ist ausschließlich für den jeweiligen Ver­si­cherten gültig.

Wie du mit unserer Unterstützung sicherstellst, dass alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig vorliegen, erfährst du hier.

Viele Auftraggeber in Deutschland arbeiten nur mit Unternehmen zusammen, die ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts dient dabei als Nachweis, dass dein Unternehmen steuerlich registriert ist und seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.

Gerade bei ausländischen Subunternehmern ist sie in der Praxis ein wichtiger Bestandteil der Projektfreigabe. Fehlt dieser Nachweis, kommt es häufig zu Rückfragen, Verzögerungen oder im Einzelfall auch zu Zahlungseinbehalten durch Auftraggeber.

Erfahre hier, wie du mit unserer Unterstützung klare Verhältnisse schaffst und das Vertrauen deiner Auftraggeber stärkst.

Die A1-Entsendebescheinigung ist ein Pflichtdokument! Die A1-Bescheinigung wird von den Sozialversicherungsträgern in deinem Heimatland ausgestellt und betrifft alle Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die grenzüber­greifend in Deutsch­land arbei­ten. Sie weist nach, dass du den Sozial­versicherungs­gesetzen deines Heimatlandes unterliegst und alle Auflagen erfüllst. So musst du deine Sozialbeiträge nicht doppelt abführen.

Es ist wichtig, die A1-Bescheini­gung vom ersten Einsatztag bis zum Ende des Einsatzes mit­zuführen und auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Kurzfristig genügt der Antrag auf Erteilung einer A1-Beschei­nigung zur Vorlage aus.

Wie wir dich bei der A1-Bescheinigung unterstützen, erfährst du hier.

Dieses Gesetz schreibt einen ge­setzlichen Mindestlohn vor, der auch für osteuropäische Fach­kräfte gilt, die in Deutschland ar­beiten (MiLoG). Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchenmindest­löhne. Diese können besonders im Bauge­werbe deutlich höher als der all­gemeine Mindestlohn ausfallen und sind verbindlich.

Bei Projekten auf deutschen Baustellen verlangen viele Auftraggeber einen Nachweis, der schriftlich bestätigt, dass deine Mitarbeiter nach den geltenden Vorgaben korrekt vergütet werden.

Hier erfährst du, wie wir dich unterstützen, damit du bei Kontrollen richtig vorbereitet bist.

Bei Einsätzen auf deutschen Baustellen muss in der Regel vorab eine Entsendemeldung beim Zoll gemäß § 18 AEntG erfolgen. Sie zeigt den Einsatz ausländischer Unternehmen und Fachkräfte an und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Fehlt die Entsendemeldung oder ist sie unvollständig, drohen Baustopps, Bußgelder und in der Praxis häufig ein Zahlungsrückbehalt durch Auftraggeber.

Hier erfährst du, wie wir dich mit einer korrekten Meldung beim Zoll unterstützen.

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