Freistellungsbescheinigung (§ 48b)
Volle Auszahlung deiner Vergütung – ohne Abzugüge
Ohne gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) behält dein deutscher Auftraggeber 15 % deiner Vergütung ein – als Bauabzugssteuer gehen sie direkt ans Finanzamt verloren. Mit unserer Unterstützung stellst du sicher, dass dein Geld vollständig und rechtssicher ausgezahlt wird.
Wir übernehmen die komplette Beantragung und kümmern uns auch um Verlängerungen.
§ 48b ist kein Formular, sondern eine Haftungsregel
Die Freistellungsbescheinigung (FSB) entscheidet, ob dein Auftraggeber den vollen Rechnungsbetrag auszahlen darf oder für die Bauabzugssteuer haftet. So stellt das Finanzamt sicher, dass ausländische Unternehmen ihre Steuern in Deutschland korrekt zahlen.
Die Freistellungsbescheinigung gilt nur für die Bauleistungen, für die sie beantragt wurde.
Ohne gültige FSB kein Geldfluss ohne Verlustrisiko.
So läuft unser FSB-Service ab
1. Vollmacht und Onboarding
Wir holen eine steuerliche Vollmacht (inkl. Empfangsvollmacht) von dir ein und erfassen im Rahmen des Onboardings auch alle erforderlichen Unterlagen für die steuerliche Abwicklung.
2. Steuerliche Registrierung
Sofern noch nicht vorhanden, übernehmen wir die steuerliche Registrierung deines Unternehmens. Dazu gehören:
■ Beantragung einer Steuernummer
■ Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen
Erfassung beim zuständigen Finanzamt
3. Antrag auf Freistellungsbescheinigung
Wir stellen für dich den Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Sonder-Finanzamt (z. B. Chemnitz-Süd, Hameln oder Cottbus – abhängig vom Herkunftsland).
Besonderheit: Wenn du keine eigenen Fachkräfte beschäftigst, wirst du im Antrag als „Generalübernehmer“ geführt (Vergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer).
Benötigte Unterlagen
unterschriebene Vollmacht (inkl. Empfangsvollmacht)u
Werk- oder Vermittlungsvertrag (Nachweis des Auftrags auf Deutsch)
Ansässigkeitsbescheinigung der Heimat-Steuerbehörde ausgestellt
Handelsregisterauszug /
Ausweiskopie des Inhabers
Verlängerung der Freistellungsbescheinigung
Wichtig: Freistellungsbescheinigungen laufen ab
- keine automatische Verlängerung
- Antrag 3 – 4 Monate vor Ablauf erforderlich
- jede zeitliche Lücke = 15 % Einbehalt vom Rechnungsbetrag
So übernehmen wir die Verlängerung
Wir kümmern uns um:
Fristenüberwachung und Wiedervorlage
formloser Verlängerungsantrag auf Basis der bestehenden Vollmacht
Einholung aktueller Ansässigkeitsbescheinigung
Nachweis laufender oder geplanter Aufträge
Ergebnis: Immer volle Auszahlung ohne Abzüge
Deine Vorteile auf einen Blick
- Auszahlung ohne 15 % Einbehalt
- keine Haftungsrisiken bei Subunternehmern
- zentrale Abwicklung für Auslandspartner
- Fristen und Verlängerungen stets im Blick
- ein Ansprechpartner für den gesamten Prozess
Wichtiger Hinweis zur Baustelle
§ 48b ist kein Risiko, wenn man es richtig macht. Je nach Einsatz müssen weitere Unterlagen bereitgehalten werden (z. B. Ausweisdokumente, A1-Bescheinigungen, Entsendemeldung, Einsatzprotokolle sowie Mindestlohn-, Vertrags- oder Versicherungsnachweise).
Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen in der Praxis schnell zu Rückfragen und erheblichen Mehraufwand – bis hin zu Einsatzunterbrechungen, Zahlungseinbehalt oder Bußgeldern>.
Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Nachweise strukturiert vorliegen und jederzeit griffbereit sind.