Wir sind für Sie da!

Jeden Tag sind wir für Sie erreichbar und werden uns sogar außerhalb der Bürozeiten kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mo. – Fr. 06:00 – 22:00 Uhr          Sa. – So. 10:00 – 18:00 Uhr Bürozeiten:                                 Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr Gnarrenburger Straße 64           27432 Bremervörde +49 4761 99 600 99 service@personaleinsatz.eu
SOKA-Bau

Freistellungs­bescheinigung (§48b)

Freistellungsbescheinigung (§ 48b)

Volle Auszahlung deiner Vergütung – ohne Abzugüge

Ohne gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) behält dein deutscher Auftraggeber 15 % deiner Vergütung ein – als Bauabzugssteuer gehen sie direkt ans Finanzamt verloren. Mit unserer Unterstützung stellst du sicher, dass dein Geld vollständig und rechtssicher ausgezahlt wird.

Wir übernehmen die komplette Beantragung und kümmern uns auch um Verlängerungen.

§ 48b ist kein Formular, sondern eine Haftungsregel

Die Freistellungsbescheinigung (FSB) entscheidet, ob dein Auftraggeber den vollen Rechnungsbetrag auszahlen darf oder für die Bauabzugssteuer haftet. So stellt das Finanzamt sicher, dass ausländische Unternehmen ihre Steuern in Deutschland korrekt zahlen.

Die Freistellungsbescheinigung gilt nur für die Bauleistungen, für die sie beantragt wurde.

Ohne gültige FSB kein Geldfluss ohne Verlustrisiko.

So läuft unser FSB-Service ab

Icon Tätigkeitsnachweis

1. Vollmacht und Onboarding

Wir holen eine steuerliche Vollmacht (inkl. Empfangsvollmacht) von dir ein und erfassen im Rahmen des Onboardings auch alle erforderlichen Unterlagen für die steuerliche Abwicklung.

2. Steuerliche Registrierung

Sofern noch nicht vorhanden, übernehmen wir die steuerliche Registrierung deines Unternehmens. Dazu gehören:

■ Beantragung einer Steuernummer

■ Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen
Erfassung beim zuständigen Finanzamt

3. Antrag auf Freistellungs­bescheinigung

Wir stellen für dich den Antrag auf Erteilung der Freistellungs­bescheinigung beim zuständigen Sonder-Finanzamt (z. B. Chemnitz-Süd, Hameln oder Cottbus – abhängig vom Herkunftsland).

Besonderheit: Wenn du keine eigenen Fachkräfte beschäf­tigst, wirst du im Antrag als „Generalübernehmer“ geführt (Vergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer).

Benötigte Unterlagen

unterschriebene Vollmacht  (inkl. Empfangsvollmacht)u

Werk- oder Vermittlungsvertrag  (Nachweis des Auftrags auf Deutsch)

Ansässigkeitsbescheinigung  der Heimat-Steuerbehörde ausgestellt

Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung

Ausweiskopie  des Inhabers

Verlängerung der Freistellungsbescheinigung

Wichtig: Freistellungsbescheinigungen laufen ab

So übernehmen wir die Verlängerung​

Wir kümmern uns um:

Fristenüberwachung und Wiedervorlage

formloser Verlängerungsantrag  auf Basis der bestehenden Vollmacht

Einholung aktueller Ansässigkeitsbescheinigung

Nachweis laufender oder geplanter Aufträge

Ergebnis: Immer volle Auszahlung ohne Abzüge

Deine Vorteile auf einen Blick

Wichtiger Hinweis zur Baustelle

§ 48b ist kein Risiko, wenn man es richtig macht. Je nach Einsatz müssen weitere Unterlagen bereitgehalten werden (z. B. Ausweisdokumente, A1-Bescheinigungen, Entsendemeldung, Einsatzprotokolle sowie Mindestlohn-, Vertrags- oder Versicherungsnachweise).

Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen in der Praxis schnell zu Rückfragen und erheblichen Mehraufwand – bis hin zu Einsatzunterbrechungen, Zahlungseinbehalt oder Bußgeldern>.

Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Nachweise strukturiert vorliegen und jederzeit griffbereit sind.

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